So kommen Sie ins Internet:
- WLAN-Nutzungsvereinbarung lesen: Bitte lesen Sie die WLAN-Nutzungsvereinbarung. Sie finden diese hier. Es ist wichtig, dass Sie die Vereinbarung sorgfältig durchlesen.
- Zugang freischalten: Benutzen Sie das WLAN nur, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind!
- QR-Code scannen: Scannen Sie den Code mit Ihrem Smartphone oder Tablet.
- Verbindung herstellen: Nach dem Scannen werden Sie automatisch mit dem WLAN verbunden und können das Internet ohne Einschränkungen nutzen.
Nutzungsvereinbarung Gäste-WLAN
Damit alles reibungslos abläuft, haben wir diese Nutzungsvereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, falls Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten.
Nutzung und Verfügbarkeit
Der Mieter hat während seines Aufenthalts in der Ferienunterkunft die Möglichkeit der kostenlosen Mitbenutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs. Dies ist ein Service, der vom Vermieter angeboten wird und jederzeit widerruflich ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Betrieb des WLANs jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Auch der Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN kann jederzeit durch den Vermieter gesperrt werden. Dies betrifft beispielsweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten. Der Vermieter übernimmt zudem keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
Zugang
Sie haben Zugang zum WLAN über einen QR-Code, der auf einem Aufkleber an einem Tisch in Ihrem Monteurzimmer angebracht ist. Durch Scannen des QR-Codes erhalten Sie die Zugangsdaten, die ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Diese dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Daher verpflichten Sie sich, die Zugangsdaten stets geheim zu halten. Zudem behält sich der Vermieter das Recht vor, das Passwort für den Internetzugang jederzeit zu ändern. Insgesamt wird der Zugang zum WLAN für Sie lediglich über den Mietzeitraum vom [Startdatum] bis [Enddatum] gestattet.
Haftung
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des WLANs und sämtliche Risiken, die hieraus entstehen können. Der Internetzugang, den der Vermieter zur Verfügung stellt, beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz. Der zur Verfügung gestellte WLAN-Anschluss ist lediglich mit einer WPA2-Verschlüsselung ausgestattet, welche den Datenverkehr vor dem Zugriff durch Dritte schützt. Weitere Schutzeinrichtungen obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters. Der Vermieter weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass es dem Mieter obliegt, sein Endgerät mit einer Virenschutzsoftware zu schützen. Hierfür ist eine Firewall oder ein Virenschutz geeignet. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden an digitalen Medien oder Endgeräten des Mieters,
welche durch die Internetnutzung verursacht wurden. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich in den Fällen, in denen der Schaden vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
Ansprüche von Dritten
Der Mieter entbindet den Vermieter von allen Kosten und Aufwänden, die durch eventuelle Ansprüche Dritter entstehen, falls diese auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses oder eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter zurückzuführen sind. Der Mieter ist außerdem für die Nutzung des WLANs und aller daraus resultierenden Kosten verantwortlich. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäften. Der Mieter stimmt zu, dass er für alle Kosten, die aus der Nutzung des WLANs entstehen, selbst verantwortlich ist.
Verantwortlichkeit des Mieters
Bei der Nutzung des Internetzugangs müssen vom Mieter alle bundesdeutschen Gesetze eingehalten werden. Der Mieter stimmt zu, den Internetzugang nicht für die folgenden oder ähnliche Zwecke zu verwenden:
-
Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (Filesharing) oder Schadsoftware (Viren)
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Download von nicht legalen Inhalten
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Versand von belästigenden, bedrohenden, gewalthaltigen, verleumderischen, entehrenden, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
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Versand von Massenbenachrichtigungen oder Werbung (Spam)
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Aktivitäten, die gegen geltendes Recht insbesondere das Kinder- und Jugendschutzgesetz in irgendeiner Art verstoßen
Datenschutz
Der Benutzername und die Verbindungsdaten (IP-Adresse, MAC-Adresse, Nutzungszeiten) werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungs-, Fehler- oder Missbrauchsanalyse notwendig ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Benutzerinformationen jederzeit zu offenbaren, wenn dies als erforderlich erachtet wird, um den geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens der Verfolgungsbehörden zu entsprechen.
Mit dem Akzeptieren dieser Vereinbarung erklärt der Mieter, dass er über die bestehenden Regeln informiert wurde und die deutschen Gesetze einhalten wird.